1. Vertragsgegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie durch RomiTon schriftlich bestätigt worden sind.
2. Gebrauch des Mietmaterials
Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift des Mietvertrags/Lieferscheines, dass er das gesamte Mietmaterial selbst geprüft hat, oder anerkennt andernfalls die Funktionsprüfung eines RomiTon-Mitarbeitenden. Nachträglich erklärte Mängel werden nicht anerkannt.
Der Kunde hat alle gemieteten Geräte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Weisungen, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsachen verbunden sind zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen von RomiTon zu befolgen. Jede Art von Änderungen und unzulässigen Manipulationen am Material durch den Kunden sind untersagt. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes werden dem Kunden belastet.
3. Mietdauer
Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag.
4. Modelländerungen
Material- und Modelländerungen bleiben vorbehalten.
5. Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang auf den Kunden tritt bei Abholung (Lagerausgang) oder bei Lieferung (Übernahme i.d.R. mit Lieferschein) des Mietmaterials ein und erlischt bei Rückgabe oder Abholung.
6. Selbstabholung
Bei Selbstabholung, Abholung durch Dritte oder Transporteur gilt die Bedienung der Geräte als bekannt. Wird bei Selbstabholung, Abholung durch Dritte oder Transporteure eine Instruktion vor Übergabe der Mietgeräte gewünscht, behält sich RomiTon das Recht vor, diese separat in Rechnung zu stellen.
7. Eigentum
Sämtliches Material samt Zubehör, Bedienungsanleitung, Software, Verpackung, Kleinmaterial etc. steht im Eigentum von RomiTon. Die Eigentumsverhältnisse werden durch den Mietvertrag nicht berührt. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.
Der Kunde darf weder durch Verkauf, noch Abtretung, noch in anderer Weise über die im Eigentum von RomiTon stehenden Materialien verfügen. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen des Mietmaterials sind gegenüber RomiTon unwirksam. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums von RomiTon oder Schäden, die durch Ausfall der Geräte, aus welchen Gründen auch immer, entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Firmenlogos und Schriftzüge an den Materialien dürfen durch den Kunden oder Dritte weder entfernt, abgedeckt noch überklebt werden.
8. Gewährleistung
RomiTon haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Materialien im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jede Schadenersatzforderung verzichtet.
9. Haftung
Der Kunde übernimmt ab Gefahrenübergang die Haftung für das Material. Der Kunde haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten, entstehend durch Transport (sofern nicht durch RomiTon ausgeführt), Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässe Handhabung, Diebstahl, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, ungeeignete Platzierung, Verschmutzung usw.; Leistungen der Versicherung von RomiTon werden angerechnet.
RomiTon übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden, die im Zusammenhang mit den Materialien, Geräten und Apparaturen entstehen. Eine Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auch von Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
10. Stromversorgung und den Leitungsschutz
Energiekosten und die damit verbundenen Erstellungsarbeiten für entsprechende Anschlüsse sowie den Leitungsschutz für Strom- und Signalkabel gehen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, zu Lasten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, alle gemieteten Geräte über einen Fehlerstromschutzschalter zu betreiben.
11. Lizenzen
Bei Verletzung oder Missbrauch von Lizenzen, Software-, Urheber- und Aufführungsrechten im Zusammenhang mit Dienstleistungen und Mietgeräten von RomiTon haftet ausschliesslich der Kunde. Es gilt als dem Kunden bekannt, dass die missbräuchliche Benutzung Schadenersatzansprüche in unbegrenzter Höhe durch die Berechtigten zur Folge haben kann. Er stellt insoweit RomiTon von allen Ansprüchen frei. Bei den von RomiTon bereitgestellten Lizenzen und Software (jedoch nicht bei urheberrechtlich geschützten Produkten wie Ton-, Musik-, Filmdateien etc.) ist RomiTon für das Vorliegen der notwendigen Bewilligungen, Registrierung, Gebührenzahlungen etc. besorgt, welche für den üblichen Betrieb dieser Geräte notwendig sind. Jedes Kopieren oder Veräussern der Software oder der urheberrechtlich geschützten Daten (insb. Musik) ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung des Kunden oder Dritten hält der Kunde RomiTon von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber oder Rechteinhaber frei, indem der Kunde den Anspruch selbst befriedigt oder auf eigene Kosten und Gefahr abwehrt.
12. Bewilligungen
Bewilligungen, Konzessionen, SUISA-Gebühren und jede andere Art von Aufführungslizenzen besorgt der Kunde auf eigene Kosten und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen. Wird die Mietsache wegen diesbezüglicher Verletzung des Kunden konfisziert oder mit Pfand belegt, ist der Kunde RomiTon dafür vollumfänglich schadenersatzpflichtig.
13. Versicherung
Das Versichern des gesamten Materials samt Zubehör gegen Feuer-, Wasser-, Vandalen- und Elementarschäden, Beschädigungen sowie Diebstahl sowie das Versicher von durch den Veranstallter gestellten Helfern für Auf- und Abbau gegen Unfall ist Sache des Kunden.
14. Diebstahl
Bei Diebstahl oder Abhandenkommen des Mietmaterials ist der Kunde verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
15. Reparatur und Unterhalt
Allfällige während der Mietzeit notwendigen Unterhalts- und Reparaturarbeiten an den Mietgegenständen darf der Kunde nur von RomiTon oder einer von RomiTon bezeichneten Drittperson durchführen lassen.
16. Verpflegung
Ist vereinbart, dass die Verpflegung zu Lasten des Kunden erfolgt, dann schliesst das je nach Einsatzzeit bis zu drei gutbürgerliche Hauptmahlzeiten (täglich) sowie uneingeschränkt Getränke mit ein.
17. Zahlungshinweis
Der Mietpreis und die Konditionen bestimmen sich gemäss Offerte / Auftragsbestätigung. Die Preise der RomiTon verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, netto, ab Lager, in Schweizerfranken (CHF) exkl. Verpackung, ohne Transport, Versicherung, MWST, weitere Abgaben, Gebühren, allfällige Montage, Installation, Inbetriebnahme und sonstige Zusatzkosten. Die Rechnungsbeträge werden netto, soweit nichts anderes vereinbar, innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
17.1. Mehraufwände
Mehraufwände (Überstunden, Mietgeräte etc.) werden ohne jeglichen Abzug zusätzlich in Rechnung gestellt.
Werden vom Kunden nicht die vereinbarte Anzahl oder nicht geeignete Hilfskräften termingerecht zur Verfügung gestellt, behält sich RomiTon das Recht vor, zu Lasten des Kunden, die notwendigen Arbeitskräfte zu engagieren. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Für Schäden resp. Verzögerungen, die durch das Nicht -oder verspätete- Erscheinen von Hilfskräften entsteht, lehnt die RomiTon jegliche Haftung ab.
17.2. Abholmiete
Die Mieten für Abholanlagen sind grundsätzlich beim Abholen der Mietgegenstände zu bezahlen. Zusätzlich zur Mietgebühr ist ein Depot von mindestens CHF 100.-- zu hinterlegen (je nach Mietgegenstand kann dieses auch höher sein). Dieses Depot wird bei Rückgabe des Mietmaterials zurückbezahlt, unter Abzug allfälliger Defekte und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Kunden ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.
17.3. Miete mit Personal und Transport
Bei Mieten inkl. Personal und Transport ist grundsätzlich 50% des Pauschalbetrages 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Ist diese Vorauszahlung nicht geleistet worden, behält sich RomiTon das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen. Die restlichen 50% sind soweit nichts anderes vereinbar, innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
18. Rücktritt / Annullierung
Annulliert der Kunde eine bereits bestätigte Miete, betragen die allfälligen Annullationskosten:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25%;
- bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50%;
- bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75%;
- danach 100% des vereinbarten Mietbetrages.
Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör sind gemäss dem effektiven Aufwand zu begleichen.
19. Rückgabe des Mietmaterials
Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Retourniertes Material wird von RomiTon getestet. RomiTon behält sich das Recht vor, während 3 Arbeitstagen nach Retournierung des Mietmaterials bei Defekt auf den Kunden Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt. Nicht retourniertes oder beschädigtes Mietmaterial wird zum Wiederbeschaffungspreis beziehungsweise Wiederherstellungspreis dem Kunden in Rechnung gestellt.
20. Vorzeitige / Verspätete Rückgabe
Bei vorzeitiger Retournierung des Mietmaterials hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren. Wird das Material zu spät retourniert, so läuft die Miete automatisch zum ½-Tagessatzt pro Verspätungstag weiter und der Kunde ist verpflichtet, die Mehrkosten RomiTon zu bezahlen. Zudem behält sich RomiTon das Recht vor, das Mietmaterial ohne vorherige Ankündigung unter Verrechnung sämtlicher Spesen zurückzuholen.
21. Materialverkauf
Verkauft RomiTon dem Kunden Neu- oder Occasionsmaterial, bleibt dieses bis zu dessen vollständigen Bezahlung im Besitz und Eigentum von RomiTon. Der Kaufpreis ist per Abholung fällig. Die Übergabe erfolgt ab Lager in Mümliswil.
22. Untervermietung und Abtretung
Dem Kunden ist es untersagt, das Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten oder die Mietsachen unterzuvermieten.
23. Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht (OR), unter Ausschluss des schweizerischen Internationalen Privatrechts sowie internationaler Abkommen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Olten. Erfüllungsort ist Olten.
RomiTon
AGB Stand 21.07.2017